Führender deutscher Urheberrechtler in den Senat berufen

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann wird BWA-Senator

Berlin,

Prof. Dr. jur. Jan Bernd Nordemann, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt ist in den Senat des BWA berufen worden. Im Beisein des BWA-Vorstandsvorsitzenden Dirk Bormann (Mitte) und Vorstandsmitglied Michael Schumann (rechts) erhielt Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann seine Senatsurkunde.

Jan Bernd Nordemann studierte Recht in Berlin, Göttingen und Cambridge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt für BOEHMERT & BOEHMERT. Er ist auf verschiedene Gebiete des geistigen Eigentums spezialisiert und gilt dort als anerkannter Experte. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat ihn 2007 zum Honorarprofessor bestellt. Er ist zudem seit 2013 juristischer Direktor des Erich-Pommer-Institutes für Medienrecht, Medienwirtschaft und Medienforschung in Potsdam.

Das Magazin WirtschaftsWoche (30/2011) zählt ihn zu den 25 "Top-Anwälten im Markenrecht, das JUVE Handbuch 2013/2014 zählt Nordemann zu einem der führenden deutschen Urheberrechtler und zu den häufig empfohlenen Anwälten im Marken-, Vertrags- und im Wettbewerbsrecht. Best Lawyers International 2013 führt ihn in seiner Aufzählung empfohlener Anwälte für die Bereiche IP, Entertainment und Media an. Legal 500 Deutschland 2012/2013 attestiert ihm eine besondere Anerkennung in der Beratung zu urheberrechtlichen Themen im Presse- und Verlagsrecht und Entertainment.

Im März 2014 wird Prof. Nordemann auf einer Veranstaltung des BWA über Marken- und Patentrecht referieren. Nähere Informationen folgen in Kürze.