Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag?

BWA-Podiumsdiskussion zum aktuellen Thema in Köln

Köln,

Immer mehr Unternehmen machen von Alternativen zum klassischen Arbeitsverhältnis Gebrauch, doch ob Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträge die bessere Lösung sind, kann häufig nicht genau definiert werden. Aus diesem Grund hatte der Internationale Wirtschaftsclub Metropolregion Köln des Bundesverbandes für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) zur Podiumsdiskussion „Arbeitnehmerüberlassung contra Werksverträge“ eingeladen.

 

 

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik durch den Gastgeber Gerd Raguß, Vizepräsident des BWA Internationaler Wirtschaftsclub Metropolregion Köln und einer von drei geschäftsführenden Partnern der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte, fanden die Gäste des Podiums schnell einen gemeinsamen Konsens.

Neben der Moderatorin des Abends, Prof. Dr. Margot Ruschitzka, Professorin der Fachhochschule Köln – Fakultät für Fahrzeugsysteme und Produktion und Präsidentin des BWA Internationaler Wirtschaftsclub Metropolregion Köln bestand das Podium aus Vertretern der Wirtschaft, die Dienstleistungen auf der Basis Werkvertrag und/oder Arbeitnehmerüberlassung anbieten bzw. nachfragen: Karl-Heinz Klein, Leiter Personalservice der GMR Gesellschaft für Montage- und Regeltechnik mbH, einem Unternehmen der Griesemann-Gruppe, Sven Hinze, Projektleiter der Beutner Logistik-Dienstleistungen GmbH, und Roger Lothmann, Geschäftsführer des Personaldienstleisters ZAQUENSIS Holding GmbH. Alle Gäste des Podiums stellten ihr jeweiliges Geschäftsmodell vor und sahen in dem Angebot von Werkverträgen und/oder Arbeitnehmerüberlassung keinen eigentlichen Gegensatz. Alle Teilnehmer stehen Werksverträgen prinzipiell positiv gegenüber, distanzierten sich jedoch ausdrücklich von Gesetzesumgehungen und Scheinwerkverträgen.

 

(v.l.) Sven Hinze, Karl-Heinz Klein, Prof. Dr. Margot Ruschitzka, Gerd Raguß, Roger Lothmann

Einigkeit bestand auch darin, dass es dem neuen Branchenzuschlagstarifvertrag an Praxisbezug mangelt. Rechtsanwalt Gerd Raguß stimmte hierin mit dem Podium überein: „Praktikable Lösungen müssen gefunden werden und Fragen, beispielsweise danach, welchem Tarifvertrag das jeweilige Unternehmen angehört, müssen beantwortet werden.“

Das Fazit des Abends bestand darin, dass sowohl Werksverträge als auch die klassische Arbeitnehmerüberlassung ihre Vor- und Nachteile haben. Arbeitnehmerüberlassung kann für Unternehmen interessant sein, die kurzfristig flexible Lösungen suchen, während Werkverträge eine längere Vorlaufzeit benötigen, jedoch auch längerfristig sinnvoll sein können, sofern die Leistungen der Arbeitskräfte sowie die Weisungsbefugnis ihnen gegenüber klar definiert sind. „Der Kunde muss letztendlich wissen, wie er aufgestellt ist und was er will. Davon ausgehend kann er sich für Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung entscheiden“, fasste Gerd Raguß zusammen. „Beide Formen haben eine Daseinsberechtigung, solange sie jeweils seriös gehandhabt werden.“