Unternehmer müssen ihre Compliance-Risiken kennen

Individuelle Gefahren im Unternehmen identifizieren und Vorgehen bei konkreten Verdachtsmomenten

Köln,

Der noch junge BWA-Internationale Wirtschaftsclub Metropolregion Köln lud am vergangenen Mittwoch zum zweiten BWA-Wirtschaftstalk in die Rechtsanwaltskanzlei Hecker Werner Himmelreich in Köln ein. Im zweiten Teil der Vortragsreihe „Compliance in mittelständischen Unternehmen“ diskutierten erneut Führungskräfte aus Kölner Unternehmen über die Einhaltung gesetzlicher und anderer Regeln in ihren Organisationen.

Die Präsidentin des BWA-Wirtschaftsclubs Köln, Prof. Dr. Margot Ruschitzka, Professorin an der FH-Köln moderierte die Veranstaltung. Vier Experten, die sich mit Compliance unter arbeits- und strafrechtlichen Gesichtpunkten sowie im Zusammenhang mit Korruptionskontrolle beschäftigen, hielten jeweils einen kurzen Impulsvortrag.

Dr. Frank Heerspink, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich zeigte die Relevanz des Themas auf, indem er auf zahlreiche prominente Beispiele von Compliance-Verstößen in den letzten Jahren verwies. Er zeigte auf, wie Führungskräfte für die mangelhafte Umsetzung interner oder externer Regeln strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Dr. Jürgen Stierle ist Buchautor und Verfasser zahlreicher Aufsätze zum Thema Korruptionskontrolle mithilfe von Compliance. Er verwies auf die Notwendigkeit eines systematischen Korruptionscontrollings. Er stellte Standards dar, nach denen sich auch mittelständische Unternehmen heute vor Korruption schützen können.

Hiltrud Kohnen und Werner Großpietsch, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich, informierten darüber, wie sich Unternehmer bei konkreten Verdachtsmomenten richtig verhalten und wie sie arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien durchsetzen können.

Compliance-Richtlinien sind für jedes Unternehmen individuell

Die anschließende Diskussion zeigte, dass sich der Großteil der anwesenden Geschäftsführer und Inhaber mit dem Thema Compliance im eigenen Hause auseinandersetzt. Dennoch fehle es häufig noch an einer systematischen Herangehensweise. „Die Liste der Compliance-Fallen im Unternehmen ist lang“, konstatierte Club-Präsidentin Margot Ruschitzka nach den Vorträgen. Aber ein Schutz für den Arbeitgeber vor strafrechtlichen Konsequenzen bestehe nur dann, wenn er ein funktionierendes Compliance-Kontrollsystem etabliert und dieses auch seinen Mitarbeitern durch entsprechende Schulung verdeutlicht habe.

Wichtig sei es grundsätzlich, den Auffälligkeiten im Unternehmen konsequent nachzugehen, so die Referenten. Auch die Berufung eines Mitarbeiters zum Compliance-Beauftragten sei ein erster richtiger Schritt. Darüber hinaus müsse jedoch jede Organisation ihre eigenen Risiken analysieren, denn abhängig von Unternehmensgröße oder Branchenzugehörigkeit ergeben sich ganz unterschiedliche Kriterien für ein regelkonformes Verhalten.

Sibylle Nussbaum, Geschäftsführerin des BWA - Int. Wirtschaftsclub Metropolregion Köln, fügte hinzu, es hat sich gezeigt, dass hier ein wichtiges Thema diskutiert wurde, da es die besondere Gefahr rechtlicher Konsequenzen für Geschäftsführer aufgezeigt hat.“