BWA Personen
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Der Verband gliedert sich in rechtlich unselbständige Landesverbände, die durch einen oder mehrere Landesgeschäftsführer geleitet werden. Unternehmerpersönlichkeiten, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Unternehmen, die eine überragende Bedeutung in der Region haben, können in den Senat des Landesverbandes berufen werden.